Fehlender Nachweis beim Ankauf
Sie müssen belegen, dass der Verkäufer wirklich privat oder Kleinunternehmer war. Ein Mustervertrag allein reicht dafür nicht, so der Bundesfinanzhof im Dezember 2024 (XI R 15/21). Sind Verkäufer und Halter verschieden, verlangen Sie eine Vollmacht des Halters. Fehlt der Nachweis, droht die volle Umsatzsteuer.