Differenzbesteuerung nach §25a: was Autohändler wissen müssen

Wer Gebrauchtwagen von Privatleuten ankauft, versteuert beim Verkauf meist nur die Marge. Hier lesen Sie, wann das gilt, wie Sie richtig rechnen, was auf die Rechnung muss und welche Fehler teuer werden.

§25a UStGMit RechenbeispielStand Oktober 2026

Das Wichtigste in einer Minute

Was ist das?
Sie zahlen 19 % Umsatzsteuer nur auf Ihre Marge, nicht auf den ganzen Verkaufspreis.
Wann gilt es?
Wenn Sie das Fahrzeug ohne Umsatzsteuer eingekauft haben, etwa von Privatleuten, Kleinunternehmern oder Händlern, die selbst nach §25a verkauft haben.
Was muss auf die Rechnung?
Der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“. Umsatzsteuer darf nicht ausgewiesen werden.
Größtes Risiko?
Fehlende Nachweise beim Ankauf. Dann kann das Finanzamt die volle Umsatzsteuer nachfordern.

Was ist die Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregel im Umsatzsteuergesetz (§25a UStG) für den Handel mit gebrauchten Gegenständen. Im Autohandel betrifft sie vor allem Gebrauchtwagen aus privater Hand.

Der Grund ist einfach: Kaufen Sie ein Auto von einer Privatperson, zahlen Sie keine Umsatzsteuer und können deshalb auch keine Vorsteuer abziehen. Müssten Sie beim Weiterverkauf trotzdem 19 % auf den vollen Preis abführen, würde das Fahrzeug doppelt besteuert. Deshalb versteuern Sie nur den Betrag, den Sie beim Verkauf mehr erzielen, als Sie beim Einkauf bezahlt haben.

Im Alltag sagt man dazu auch „Margenbesteuerung“ oder „Verkauf nach §25a“. Gemeint ist immer dasselbe.

Voraussetzungen: wann Sie §25a anwenden dürfen

Sie müssen Wiederverkäufer sein, also gewerblich mit Fahrzeugen handeln. Das Fahrzeug muss Ihnen innerhalb der EU geliefert worden sein, und beim Einkauf darf keine Umsatzsteuer angefallen sein. Entscheidend ist also, von wem Sie gekauft haben.

§25a möglich, wenn Sie kaufen von

  • Privatpersonen
  • Kleinunternehmern, die keine Umsatzsteuer berechnen
  • Händlern, die selbst nach §25a an Sie verkauft haben
  • Händlern aus anderen EU-Ländern, die dort die Differenzbesteuerung angewendet haben

§25a nicht möglich bei

  • Einkauf mit ausgewiesener Umsatzsteuer, etwa vom Autohaus oder Leasinggeber mit Regelbesteuerung
  • Fahrzeugen, die Sie steuerfrei aus dem EU-Ausland erworben haben
  • Neufahrzeugen aus dem EU-Ausland

So berechnen Sie die Umsatzsteuer: Rechenbeispiel

Die Marge ist der Verkaufspreis minus Einkaufspreis. In dieser Marge steckt die Umsatzsteuer schon drin. Sie rechnen sie mit 19/119 heraus.

Wichtig: Reparatur- und Aufbereitungskosten mindern die Marge nicht. Sie gehören nicht zum Einkaufspreis, auch wenn sie das Fahrzeug für Sie teurer machen.

Verkaufen Sie ein Fahrzeug unter Einkaufspreis, zahlen Sie dafür keine Umsatzsteuer. Den Verlust dürfen Sie aber nicht mit dem Gewinn eines anderen Fahrzeugs verrechnen. Bei Autos wird jedes Fahrzeug einzeln betrachtet. Die Sammelrechnung über alle Verkäufe (Gesamtdifferenz) ist nur für Gegenstände bis 750 € Einkaufspreis erlaubt.

Rechnung bei Differenzbesteuerung: Hinweis und Muster

Die Rechnung enthält die üblichen Pflichtangaben: Name und Anschrift von Ihnen und dem Käufer, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum und -nummer, Fahrzeug mit Fahrgestellnummer, Lieferdatum und Preis.

Dazu kommen zwei Besonderheiten nach §14a Abs. 6 UStG:

  • Der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“.
  • Kein Ausweis der Umsatzsteuer, nur der Gesamtpreis. Das gilt auch, wenn der Käufer ein Unternehmen ist.

Die Marge ist Ihr Geschäftsgeheimnis und gehört nicht auf die Rechnung. Der Käufer sieht nur den Endpreis.

Muster: Auszug einer Rechnung nach §25a
Pos. 1VW Golf 1.5 TSI, FIN WVWZZZ…, EZ 05/2021, 44.100 km
Gesamtpreis11.570,00 €

Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung. Differenzbesteuerung nach §25a UStG, die Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.

Typische Fehler und was sie kosten

Die meisten Probleme entstehen nicht beim Rechnen, sondern beim Ankauf und auf der Rechnung.

Fehlender Nachweis beim Ankauf

Sie müssen belegen, dass der Verkäufer wirklich privat oder Kleinunternehmer war. Ein Mustervertrag allein reicht dafür nicht, so der Bundesfinanzhof im Dezember 2024 (XI R 15/21). Sind Verkäufer und Halter verschieden, verlangen Sie eine Vollmacht des Halters. Fehlt der Nachweis, droht die volle Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer ausgewiesen

Steht trotzdem Umsatzsteuer auf der Rechnung, schulden Sie diesen Betrag zusätzlich (§14c UStG).

Kosten abgezogen

Reparatur und Aufbereitung von der Marge abzuziehen ist nicht erlaubt.

Verluste verrechnet

Ein Minus bei einem Auto darf das Plus bei einem anderen nicht mindern.

Keine Aufzeichnungen

Je Fahrzeug müssen Einkaufspreis, Verkaufspreis und Marge erkennbar sein (§25a Abs. 6 UStG), getrennt von regelbesteuerten Fahrzeugen.

Sonderfälle: EU-Ausland, Export, Verkauf an Firmen

  1. Verkauf ins EU-Ausland Ein Fahrzeug nach §25a ist keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Sie versteuern die Marge in Deutschland wie bei einem Inlandsverkauf.
  2. Ausfuhr ins Drittland Geht das Fahrzeug in ein Land außerhalb der EU, bleibt die Steuerbefreiung für die Ausfuhr möglich, wenn Sie den Export nachweisen.
  3. Käufer ist ein Unternehmen Der Käufer kann aus einer §25a-Rechnung keine Vorsteuer ziehen. Will er das, können Sie für dieses Fahrzeug auf §25a verzichten und regulär abrechnen (§25a Abs. 8 UStG).
  4. E-Rechnung Verkaufen Sie an Unternehmen, brauchen Sie ab 2027 oder 2028 eine E-Rechnung, auch bei §25a. Mehr dazu unter E-Rechnung im Autohaus.

Differenzbesteuerung mit Carenti Pro

In Carenti Pro hängt alles am Fahrzeug: Ankauf, Kosten, Verkauf und Rechnung. Damit haben Sie die Angaben für §25a an einem Ort.

Den Ankauf erfassen Sie mit Ankaufvertrag und Verkäuferdaten in der Fahrzeugakte. Beim Verkauf erstellt Carenti Pro die Rechnung für differenzbesteuerte Fahrzeuge mit dem Hinweis auf die Sonderregelung und ohne Steuerausweis, als PDF und ab dem Tarif Plus auch als XRechnung.

Kosten für Aufbereitung oder Werkstatt buchen Sie direkt am Fahrzeug. So sehen Sie, was ein Auto wirklich verdient hat, getrennt von der Marge, die Sie versteuern.

  • Ankauf dokumentiertAnkaufvertrag und Verkäuferdaten in der Fahrzeugakte.
  • Rechnung nach §25aMit Hinweistext und ohne Steuerausweis.
  • Auch als E-RechnungXRechnung bei §25a, ab Tarif Plus.
  • Kosten am FahrzeugEinkauf, Kosten und Verkaufspreis je Fahrzeug im Blick.

Häufige Fragen zur Differenzbesteuerung

Was ist die Differenzbesteuerung beim Autokauf?

Bei der Differenzbesteuerung nach §25a UStG zahlt der Händler Umsatzsteuer nur auf seine Marge, also auf den Unterschied zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, nicht auf den ganzen Verkaufspreis. Das gilt für Gebrauchtwagen, die ohne Umsatzsteuer eingekauft wurden, zum Beispiel von Privatpersonen.

Welcher Hinweis muss bei Differenzbesteuerung auf die Rechnung?

Die Rechnung muss den Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ enthalten (§14a Abs. 6 UStG). Die Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden, auch nicht gegenüber Unternehmen.

Was passiert, wenn ich bei Differenzbesteuerung Umsatzsteuer ausweise?

Weisen Sie auf der Rechnung Umsatzsteuer aus, schulden Sie diesen Betrag nach §14c UStG zusätzlich an das Finanzamt. Der Käufer darf ihn trotzdem nicht als Vorsteuer abziehen.

Mindern Reparaturkosten die Marge bei der Differenzbesteuerung?

Nein. Kosten, die nach dem Einkauf anfallen, etwa Reparatur oder Aufbereitung, gehören nicht zum Einkaufspreis und mindern die Bemessungsgrundlage nicht.

Was gilt, wenn ich ein Auto unter Einkaufspreis verkaufe?

Dann fällt für dieses Fahrzeug keine Umsatzsteuer an. Den Verlust dürfen Sie aber nicht mit der Marge anderer Fahrzeuge verrechnen, denn bei Autos wird jedes Fahrzeug einzeln betrachtet.

Gilt die Differenzbesteuerung auch beim Verkauf ins EU-Ausland?

Ja, aber die Lieferung ist dann nicht als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Sie versteuern die Marge in Deutschland wie bei einem Inlandsverkauf. Bei der Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU bleibt die Steuerbefreiung dagegen möglich.

Kann ich auf die Differenzbesteuerung verzichten?

Ja, für jede einzelne Lieferung (§25a Abs. 8 UStG). Dann versteuern Sie den gesamten Verkaufspreis regulär und können die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Das kann sinnvoll sein, wenn der Käufer ein Unternehmen ist, das die Vorsteuer abziehen möchte.

Brauche ich bei Differenzbesteuerung eine E-Rechnung?

Wenn Sie an ein Unternehmen verkaufen, ja, sobald für Sie die Pflicht zum Senden von E-Rechnungen gilt (ab 2027 oder 2028). Auch die E-Rechnung enthält dann keinen Steuerausweis, sondern den Hinweis auf die Sonderregelung. Mehr dazu auf der Seite E-Rechnung im Autohaus.

Stand Oktober 2026. Grundlage: §25a UStG und §14a UStG. Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie einen Steuerberater.

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