E-Rechnung im Autohaus: was gilt und wie Carenti Pro hilft

Verkaufen Sie an Händler oder Firmen, wird die E-Rechnung ab 2027 Pflicht. Hier lesen Sie in wenigen Minuten, was das für Ihr Autohaus heißt und wie Carenti Pro die richtige E-Rechnung aus Ihren Daten erstellt.

XRechnung nach EN 16931Geprüft mit dem offiziellen KoSIT-ValidatorAb Tarif Plus

Das Wichtigste in einer Minute

Was ist das?
Eine Rechnung als strukturierte Datei (XML), die Software lesen kann. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung.
Wen betrifft es?
Rechnungen an Unternehmen, also auch an andere Händler. Rechnungen an Privatkunden und Beträge bis 250 € sind ausgenommen.
Ab wann?
Empfangen seit 01.01.2025. Senden ab 01.01.2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 01.01.2028 für alle.
Was macht Carenti Pro?
Erstellt aus jeder Rechnung eine XRechnung, liest Lieferantenrechnungen ein, bucht sie aufs Fahrzeug und archiviert alles 8 Jahre.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Datei im XML-Format, die alle Rechnungsangaben in einer festen Struktur enthält. Die Buchhaltungssoftware Ihres Kunden kann sie direkt einlesen, ohne abzutippen.

Grundlage ist der europäische Standard EN 16931. In Deutschland sind zwei Formate üblich: XRechnung und ZUGFeRD. Ein PDF, das Sie per E-Mail schicken, ist keine E-Rechnung, auch wenn es am Computer erstellt wurde.

Rechtlich gilt die XML-Datei als Original. Sie müssen sie 8 Jahre unverändert aufbewahren. Verschickt wird sie ganz normal per E-Mail, als Anhang. Für Rechnungen zwischen Händlern brauchen Sie dafür weder ein Portal noch Peppol.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Autohändler?

Die Pflicht kommt in Stufen. Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon jetzt. Für das Senden gibt es Übergangsfristen, die von Ihrem Umsatz im Vorjahr abhängen.

Liegt Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 €, müssen Sie also schon ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen senden. Kleinere Betriebe dürfen bis Ende 2027 weiter PDF oder Papier schicken.

  1. Empfangen für alleJedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können.
  2. Ende der ÜbergangsfristBis hierhin dürfen alle Betriebe noch PDF oder Papier senden.
  3. Senden ab 800.000 € UmsatzBetriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz senden nur noch E-Rechnungen.
  4. Senden für alleAb jetzt gilt die Pflicht für jeden Betrieb, unabhängig vom Umsatz.

Welche Rechnungen im Autohaus sind betroffen?

Entscheidend ist, wer die Rechnung bekommt. Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen (B2B).

Betroffen

  • Fahrzeugverkauf an andere Händler
  • Fahrzeugverkauf an Firmen
  • Werkstatt- und Reifenlager-Rechnungen an Firmen
  • Rechnungen, die Sie von Lieferanten bekommen (Empfang)

Nicht betroffen

  • Rechnungen an Privatkunden
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €

Warum die E-Rechnung im Autohandel besonders ist

Viele Buchhaltungsprogramme kennen nur die Standardrechnung mit 19 % Umsatzsteuer. Im Autohandel kommen Fälle dazu, die dort oft fehlen. Carenti Pro erstellt für alle diese Fälle die richtige E-Rechnung, aus den Daten, die Sie beim Verkauf ohnehin erfassen. Sie tippen nichts doppelt.

Differenzbesteuerung nach §25a UStG

Beim Gebrauchtwagen mit Differenzbesteuerung steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür ein besonderer Hinweistext. Carenti Pro übernimmt beides in die E-Rechnung.

EU-Lieferung an Händler

Innergemeinschaftliche Lieferung ins EU-Ausland: steuerfrei, die USt-IdNr. des Käufers ist Pflicht.

Ausfuhr ins Drittland

Verkauf in ein Land außerhalb der EU: steuerfrei.

Werkstattrechnungen

Gemischte Steuersätze (19 % und 7 %) und ein Rabatt auf die Gesamtsumme.

Anzahlungen

Eine Anzahlung auf das Fahrzeug wird in der E-Rechnung berücksichtigt.

Reifenlager

Auch Rechnungen aus dem Reifenlager werden zur E-Rechnung.

So erstellen Sie eine E-Rechnung in Carenti Pro

Die E-Rechnung entsteht aus der Rechnung, die Sie schon haben: Fahrzeugverkauf, Werkstatt, freie Rechnung oder Reifenlager. Sie finden sie unter Dokumente im Aktionsmenü der Rechnung.

  1. Erstellen Wählen Sie bei der Rechnung „E-Rechnung (XML)“. Ein Klick, keine neue Eingabe.
  2. Prüfen Die Pflichtfeld-Ampel zeigt, ob alles da ist, zum Beispiel USt-IdNr., IBAN oder die E-Mail des Kunden. Fehlt etwas, sehen Sie, wo Sie es ergänzen.
  3. Herunterladen Beim ersten Herunterladen wird die Datei mit Prüfsumme archiviert. Ändern Sie die Rechnung später, entsteht eine neue Version, die alte bleibt erhalten.
  4. Versenden Hängen Sie die Datei unverändert an Ihre E-Mail an den Kunden. Carenti Pro verschickt selbst keine E-Mails.

Die erzeugten Dateien bestehen den offiziellen Prüfer der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards), einschließlich der deutschen XRechnung-Regeln.

Eingangsrechnungen empfangen und dem Fahrzeug zuordnen

Aufbereitung, Teile, Werkstatt: Diese Kosten gehören zum Fahrzeug. In Carenti Pro landen sie genau dort.

Ziehen Sie die Rechnung Ihres Lieferanten per Drag & Drop in Carenti Pro, unter Finanzen > Eingangsrechnungen. Gelesen werden XRechnungen (in beiden Varianten, CII und UBL) und ZUGFeRD-PDFs. Ein reines PDF können Sie ebenfalls ablegen und die Angaben von Hand ergänzen.

Mit einem Klick buchen Sie die Rechnung als Kosten am Fahrzeug, netto oder brutto. Die Kosten mindern die Marge dieses Fahrzeugs, und Sie sehen direkt, was das Fahrzeug Sie gekostet hat.

  • Automatisch ausgelesenLieferant, Nummer, Datum, Fälligkeit, Beträge, IBAN und Positionen.
  • Status und SucheOffen, Geprüft, Bezahlt. Mit Suche und Filtern.
  • Dubletten erkanntDieselbe Rechnung zweimal hochgeladen? Carenti Pro fragt nach.
  • Kosten am FahrzeugNetto oder brutto gebucht, die Kosten mindern die Marge des Fahrzeugs.
  • 8 Jahre aufbewahrtDie Originaldatei bleibt unverändert gespeichert.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

8 Jahre, und zwar die XML-Datei, denn sie ist das Original. Sie darf in dieser Zeit nicht verändert werden.

Carenti Pro speichert jede erzeugte E-Rechnung beim ersten Herunterladen mit einer Prüfsumme. Danach lässt sich der Beleg 8 Jahre nicht mehr löschen. Eingangsrechnungen bewahrt Carenti Pro ebenfalls 8 Jahre als unveränderte Originaldatei auf.

Carenti Pro läuft im Browser auf PC, Tablet und Smartphone. Sie finden die E-Rechnung unter Dokumente und die Eingangsrechnungen unter Finanzen. Enthalten ist beides ab dem Tarif Plus.

Häufige Fragen zur E-Rechnung im Autohaus

Muss ein Autohaus E-Rechnungen ausstellen?

Ja, für Rechnungen an andere Unternehmen, zum Beispiel beim Fahrzeugverkauf an Händler oder Firmen. Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen senden, alle anderen ab dem 01.01.2028. Empfangen müssen alle Unternehmen schon seit dem 01.01.2025.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Autohändler?

Empfangen: seit dem 01.01.2025. Senden: Bis zum 31.12.2026 dürfen alle noch PDF oder Papier schicken. Betriebe mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen das bis zum 31.12.2027. Ab dem 01.01.2028 gilt die Pflicht für alle.

Gilt die Pflicht auch beim Verkauf an Privatkunden?

Nein. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen. Ausgenommen sind außerdem Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Wie stelle ich eine E-Rechnung bei Differenzbesteuerung aus?

Bei der Differenzbesteuerung nach §25a UStG steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür ein besonderer Hinweistext. Carenti Pro übernimmt beides aus dem Fahrzeugverkauf in die E-Rechnung. Sie erfassen den Verkauf wie gewohnt und laden die XRechnung herunter.

Reicht ein PDF per E-Mail noch?

Bis zum 31.12.2026 ja. Bis zum 31.12.2027 nur, wenn Ihr Vorjahresumsatz höchstens 800.000 € betrug. Ab dem 01.01.2028 reicht ein PDF bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr. An Privatkunden dürfen Sie weiter PDF oder Papier schicken.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Beide folgen dem europäischen Standard EN 16931. Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF, in dem die XML-Daten eingebettet sind. Carenti Pro erstellt XRechnungen und liest beide Formate ein.

Wie empfange und archiviere ich E-Rechnungen von Lieferanten?

Speichern Sie den Anhang aus Ihrem E-Mail-Postfach und ziehen Sie ihn in Carenti Pro unter Finanzen > Eingangsrechnungen. Carenti Pro liest Lieferant, Nummer, Datum, Fälligkeit, Beträge, IBAN und Positionen aus und bewahrt die Originaldatei 8 Jahre unverändert auf.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

8 Jahre. Als Original gilt die XML-Datei, sie muss in dieser Zeit unverändert bleiben.

Brauche ich Peppol oder ein Portal, um E-Rechnungen zu verschicken?

Für Rechnungen zwischen Händlern nicht. Die XML-Datei geht als Anhang über Ihr normales E-Mail-Postfach.

In welchem Tarif ist die E-Rechnung enthalten?

Ab dem Tarif Plus. Das gilt für das Erstellen von E-Rechnungen und für Eingangsrechnungen. Die Preise finden Sie im Preisbereich der Startseite.

Stand Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.

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