Differenzbesteuerung nach §25a UStG
Beim Gebrauchtwagen mit Differenzbesteuerung steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür ein besonderer Hinweistext. Carenti Pro übernimmt beides in die E-Rechnung.
Verkaufen Sie an Händler oder Firmen, wird die E-Rechnung ab 2027 Pflicht. Hier lesen Sie in wenigen Minuten, was das für Ihr Autohaus heißt und wie Carenti Pro die richtige E-Rechnung aus Ihren Daten erstellt.
Eine E-Rechnung ist eine Datei im XML-Format, die alle Rechnungsangaben in einer festen Struktur enthält. Die Buchhaltungssoftware Ihres Kunden kann sie direkt einlesen, ohne abzutippen.
Grundlage ist der europäische Standard EN 16931. In Deutschland sind zwei Formate üblich: XRechnung und ZUGFeRD. Ein PDF, das Sie per E-Mail schicken, ist keine E-Rechnung, auch wenn es am Computer erstellt wurde.
Rechtlich gilt die XML-Datei als Original. Sie müssen sie 8 Jahre unverändert aufbewahren. Verschickt wird sie ganz normal per E-Mail, als Anhang. Für Rechnungen zwischen Händlern brauchen Sie dafür weder ein Portal noch Peppol.
Die Pflicht kommt in Stufen. Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon jetzt. Für das Senden gibt es Übergangsfristen, die von Ihrem Umsatz im Vorjahr abhängen.
Liegt Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 €, müssen Sie also schon ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen senden. Kleinere Betriebe dürfen bis Ende 2027 weiter PDF oder Papier schicken.
Entscheidend ist, wer die Rechnung bekommt. Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen (B2B).
Viele Buchhaltungsprogramme kennen nur die Standardrechnung mit 19 % Umsatzsteuer. Im Autohandel kommen Fälle dazu, die dort oft fehlen. Carenti Pro erstellt für alle diese Fälle die richtige E-Rechnung, aus den Daten, die Sie beim Verkauf ohnehin erfassen. Sie tippen nichts doppelt.
Beim Gebrauchtwagen mit Differenzbesteuerung steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür ein besonderer Hinweistext. Carenti Pro übernimmt beides in die E-Rechnung.
Innergemeinschaftliche Lieferung ins EU-Ausland: steuerfrei, die USt-IdNr. des Käufers ist Pflicht.
Verkauf in ein Land außerhalb der EU: steuerfrei.
Gemischte Steuersätze (19 % und 7 %) und ein Rabatt auf die Gesamtsumme.
Eine Anzahlung auf das Fahrzeug wird in der E-Rechnung berücksichtigt.
Auch Rechnungen aus dem Reifenlager werden zur E-Rechnung.
Die E-Rechnung entsteht aus der Rechnung, die Sie schon haben: Fahrzeugverkauf, Werkstatt, freie Rechnung oder Reifenlager. Sie finden sie unter Dokumente im Aktionsmenü der Rechnung.
Die erzeugten Dateien bestehen den offiziellen Prüfer der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards), einschließlich der deutschen XRechnung-Regeln.
Aufbereitung, Teile, Werkstatt: Diese Kosten gehören zum Fahrzeug. In Carenti Pro landen sie genau dort.
Ziehen Sie die Rechnung Ihres Lieferanten per Drag & Drop in Carenti Pro, unter Finanzen > Eingangsrechnungen. Gelesen werden XRechnungen (in beiden Varianten, CII und UBL) und ZUGFeRD-PDFs. Ein reines PDF können Sie ebenfalls ablegen und die Angaben von Hand ergänzen.
Mit einem Klick buchen Sie die Rechnung als Kosten am Fahrzeug, netto oder brutto. Die Kosten mindern die Marge dieses Fahrzeugs, und Sie sehen direkt, was das Fahrzeug Sie gekostet hat.
8 Jahre, und zwar die XML-Datei, denn sie ist das Original. Sie darf in dieser Zeit nicht verändert werden.
Carenti Pro speichert jede erzeugte E-Rechnung beim ersten Herunterladen mit einer Prüfsumme. Danach lässt sich der Beleg 8 Jahre nicht mehr löschen. Eingangsrechnungen bewahrt Carenti Pro ebenfalls 8 Jahre als unveränderte Originaldatei auf.
Carenti Pro läuft im Browser auf PC, Tablet und Smartphone. Sie finden die E-Rechnung unter Dokumente und die Eingangsrechnungen unter Finanzen. Enthalten ist beides ab dem Tarif Plus.
Ja, für Rechnungen an andere Unternehmen, zum Beispiel beim Fahrzeugverkauf an Händler oder Firmen. Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen senden, alle anderen ab dem 01.01.2028. Empfangen müssen alle Unternehmen schon seit dem 01.01.2025.
Empfangen: seit dem 01.01.2025. Senden: Bis zum 31.12.2026 dürfen alle noch PDF oder Papier schicken. Betriebe mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen das bis zum 31.12.2027. Ab dem 01.01.2028 gilt die Pflicht für alle.
Nein. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen. Ausgenommen sind außerdem Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.
Bei der Differenzbesteuerung nach §25a UStG steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür ein besonderer Hinweistext. Carenti Pro übernimmt beides aus dem Fahrzeugverkauf in die E-Rechnung. Sie erfassen den Verkauf wie gewohnt und laden die XRechnung herunter.
Bis zum 31.12.2026 ja. Bis zum 31.12.2027 nur, wenn Ihr Vorjahresumsatz höchstens 800.000 € betrug. Ab dem 01.01.2028 reicht ein PDF bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr. An Privatkunden dürfen Sie weiter PDF oder Papier schicken.
Beide folgen dem europäischen Standard EN 16931. Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF, in dem die XML-Daten eingebettet sind. Carenti Pro erstellt XRechnungen und liest beide Formate ein.
Speichern Sie den Anhang aus Ihrem E-Mail-Postfach und ziehen Sie ihn in Carenti Pro unter Finanzen > Eingangsrechnungen. Carenti Pro liest Lieferant, Nummer, Datum, Fälligkeit, Beträge, IBAN und Positionen aus und bewahrt die Originaldatei 8 Jahre unverändert auf.
8 Jahre. Als Original gilt die XML-Datei, sie muss in dieser Zeit unverändert bleiben.
Für Rechnungen zwischen Händlern nicht. Die XML-Datei geht als Anhang über Ihr normales E-Mail-Postfach.
Ab dem Tarif Plus. Das gilt für das Erstellen von E-Rechnungen und für Eingangsrechnungen. Die Preise finden Sie im Preisbereich der Startseite.
Stand Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.
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